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Hundsfreunde-Karte

Die Hundsfreunde-Karte

Treue Kundinnen und Kunden werden im Hundsladen belohnt. Unserer Stammkundschaft bieten wir die Hundsfreunde-Karte an. Nehmen Sie teil an unserem Kundenkartenprogramm und genießen Sie attraktive Vorteile!
Dazu gehören:

  • 3 % Vorzugsrabatt für alle Stammkunden bei Bezahlung der Einkäufe vor Ort
  • kostenfreie Teilnahme an den beliebten Hundsladen-Seminare (sobald diese wieder stattfinden dürfen)
  • Gratis-Zufriff auf Leihgeräte wie etwa Schermaschine oder Ballwurfmaschine

Auch wenn Sie kein Stammkunde sind, können Sie im Hundsladen vergünstigt einkaufen, und zwar mit unserer Guthabenkarte. Das lohnt sich bei jedem bargeldlosen Einkauf vor Ort!
Bei Einzahlung eines Guthabens von:

  • 500 Euro gibt es  5 % Rabatt
  • 750 Euro erhalten Sie 7,5 % Rabatt
  • 1000 Euro profitieren Sie von 10 % Vorzugsrabatt

Sie möchten die vielfachen Vorzüge der Hundsfreunde-Karte in Anspruch nehmen?

Registrieren Sie sich einfach über unser Formular, das wir Ihnen hier zum Herunterladen bereitstellen oder sprechen Sie uns direkt vor Ort im Ladengeschäft darauf an!

Hier finden Sie die AGB zur Hundsfreunde-Karte als pdf zum Download.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden- und Guthabenkarte

1. Kundenbeziehung und Kundenkarten

1.1 Der Hundsladen (Inhaber: Manfred Müller, Daimlerstr. 1/1, 72793 Pfullingen) betreibt das im Folgenden näher beschriebene Kundenkartenprogramm.

1.2 Teilnehmer

Teilnehmer am Kundenkartenprogramm sind einzelne natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, juristische Personen mit Sitz in Deutschland sowie Mitarbeiter des Hundsladens. Die Teilnahme am Kundenkartenprogramm ist freiwillig. Der Hundsladen kann ohne Angabe von Gründen die Teilnahme verweigern. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Mit der ersten Nutzung der Karte erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese werden dem Teilnehmer entweder in Printversion ausgehändigt und / oder als Online-Version zugänglich gemacht.

Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten des Teilnehmers, muss dieser dies dem Hundsladen schriftlich, persönlich, telefonisch oder online unter info@derhundsladen.de mitteilen.

1.3 Varianten und Kosten

Die Hundsfreunde-Karten werden als Stammkundenkarte oder Guthabenkarte ausgestellt; die Karten sind kostenlos. Stammkunde ist, wer mindestens zweimal die Angebote des „Der Hundsladens“ genutzt hat und in der Zukunft regelmäßig nutzen möchte.

Die Karten bleiben im Eigentum des Hundsladen. Der Inhaber erhält im Fall der Guthabenkarte ausschließlich das Recht, über das Guthaben der Karte zu verfügen.

2. Stammkundenkarte und Rabatte

Inhaber der Kundenkarte erhalten einen Rabatt von 3% bei Zahlung an der Kasse. Dabei ist die Karte VOR dem Kassiervorgang vorzulegen; danach kann ein Rabatt nicht mehr gewährt werden.

3. Guthabenkarte

3.1 Allgemeines

Die GUTHABENKARTE ist eine Kundenkarte, die zum bargeldlosen Einkauf im Hundsladen berechtigt; eine Nutzung bei online-Einkäufen ist ausgeschlossen. Bei Kauf im Laden ist die Karte VOR dem Kassiervorgang vorzulegen; danach kann ein Rabatt nicht mehr gewährt werden.

Mit Übergabe der Karte an den Teilnehmer geht das Risiko des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung auf den Teilnehmer über. Mit der Überlassung der Karte an einen Kartennutzer, der nicht Teilnehmer des Programms ist, ermächtigt der Teilnehmer den Kartennutzer, das Guthaben auf der Karte im Namen des Teilnehmers zu nutzen.

3.2 Guthaben

Die Aufladung des GUTHABENKARTE erfolgt an den Kassen des Hundsladen. Das Guthaben wird nicht verzinst. Es besteht keine Pflicht zur Aufladung. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.

3.3 Rabatte

Bei einer Aufladung von

– mindestens 500,00 Euro erhält der Teilnehmer einen Rabatt von 5%,

– mindestens 750,00 € einen Rabatt von 7,5 %

– mindestens 1.000,00 Euro einen Rabatt von 10%

Jeweils auf nicht reduzierte Waren; reduzierte Waren und Rabatte können nicht kombiniert werden.

3.4. Auszahlung von Guthaben

Eine nachträgliche Barauszahlung des Kartenguthabens an den Teilnehmer ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen regelt Ziff. 5.

3.5 Verfall des Guthabens

Das auf der Karte vorhandene Guthaben verfällt, wenn innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach der letzten Transaktion auf der Karte weder Guthaben aufgebucht noch eingelöst wurde. Der Hundsladen verpflichtet sich, den Teilnehmer spätestens 14 Tage vor drohendem Verfall darauf in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

4.  Kartenmissbrauch / Verlust

4.1 Keine Haftung bei Missbrauch oder Verlust

Der Hundsladen übernimmt keine Haftung für den Karteneinsatz durch Dritte bei Kartenmissbrauch oder Verlust. Kartenmissbrauch liegt u. a. dann vor, wenn der Teilnehmer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Ein Kartenmissbrauch kann insbesondere vorliegen, wenn der Teilnehmer unachtsam mit seiner Karte und dem darauf abgebildeten QR-Code oder der Kartennummer umgeht, sodass unberechtigte Dritte diese Angaben missbrauchen könnten.

Bei Verlust der Guthabenkarte gibt es keine Möglichkeit der Wiederherstellung des Guthabens.

4.2 Pflichten des Teilnehmers bei Missbrauch oder Verlust

Falls dem Teilnehmer die Kundenkarte abhandenkommt oder er Missbräuche durch Dritte feststellt, hat er dies unverzüglich dem Hundsladen mitzuteilen und die Sperrung der Karte zu veranlassen. In diesem Fall und bei Verlust der Kundenkarte kann er eine kostenlose Ersatzkarte beantragen.

5. Beendigung / Kündigung

Der Teilnehmer als auch der Hundsladen haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zum Ende des laufenden Monats wirksam.

Der Hundsladen behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn

– das GUTHABENKARTE-Programm mit angemessener Auslauffrist unter angemessener Wahrung der Belange des Teilnehmers eingestellt oder verändert wird.

– ein Kartenmissbrauch oder der begründete Verdacht eines Kartenmissbrauchs vorliegt.

Bei einer Einstellung des Programms kann der Teilnehmer die Auszahlung des verbliebenen Guthabens binnen eines Monats nach Einstellung des Programms verlangen.

6.  Datenschutz

Der Hundsladen ist im Rahmen der Vertragsdurchführung (Art. 6, I b Datenschutzgrundverordnung, im Folgenden „DSGVO“) berechtigt, die Daten der Kundenkarten zu speichern und für die Zwecke des Kundenkarten-Systems zu verwenden.

Die Rechte nach der DSGVO werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang erhalten.

Eine Datenübermittlung an und Datennutzung von Dritten außerhalb des Kundenkarten-Systems ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Der Teilnehmer hat das Recht:

– gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine verarbeiteten Daten zu verlangen;

– gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung seiner unrichtigen oder Vervollständigung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

– gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

– gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen;

– gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen;

– gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

7. Haftung

Eine Haftung des Hundsladens für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Karteninhabers oder Dritter, die durch die Nutzung der Kundenkarten und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen.

Der Hundsladen übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität des Karten-Guthabens.

Der Hundsladen behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist.

Die Änderungen werden auf der Internetseite https://derhundsladen.de/ veröffentlicht.

8. Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der Hundsladen ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag mit dem Teilnehmer einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus ist er zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann dem Teilnehmer die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig vereinbar, Reutlingen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Übrigen nicht.

Stand: Juni 2021